Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

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Geschrieben von emilie.d. am 08.08.2020, 1:04 Uhr

Rechnungen und Kaufverträge sind eben kein Indiz.

? Ich bin nicht der AP, ich brauche tatsächlich keine Hilfe. Ich habe Deinen Post kommentiert, weil Du schriebst:

'Nun ja. Es war eine gemeinsame Anschaffung für Euer Kind. Sie gehört, ganz nüchtern betrachtet, Euch beiden. Was auf der Rechnung steht sagt nichts über die Eigentumsverhältnisse aus.'

Das stimmt eben nicht. Wenn ich in einer Beziehung ohne Trauschein XY kaufe und das durch Rechnung oder Kaufvertrag belegen kann, bin ich der Eigentümer und bei Trennung kann ich diese beweglichen Dinge wieder mitnehmen, ohne meinen Lebenspartner irgendwie auszahlen zu müssen.

Der AP hat das Problem, dass er wohl nicht mehr Besitzer des Autositzes ist. Er kann dann auf Herausgabe klagen, aber prinzipiell wird eben bei beweglichen Dingen erstmal angenommen, dass der Besitzer auch der Eigentümer ist. In diesem Fall eben seine Ex. Beweislast läge dann vor Gericht bei ihm, er müsste belegen, dass dem nicht so ist.

 
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