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Geschrieben von CoronaBaby2021 am 28.01.2021, 15:00 Uhr

Recht auf Teilzeit nach Elternzeit

Guten Tag,

Folgendes Problem habe ich Zurzeit:
Gelernte Gross und Aussenhandelskauffrau und als Disponentin Angestellt aktuell befinde ich mich in Elternzeit (3 Jahr) Ende April 05.2021 und erneut Schwanger ET (29.08.2021)
Nun habe ich beim Arbeitgeber (Kleiner Betrieb ca 20 Mitarbeiter) Mitte Januar um eine Teilzeitbeschäftigung angefragt (noch keine Info über die Schwangerschaft ist erfolgt) .
Der drei jährige hat einen provisorischen Regelkindergarten Platz per 01.04.2021 solange die Landesregierung BW es zulässt.
Arbeitgeber argumentiert das er mir auf grund der schlechten Auftragslage und COVID Pandemie nicht die Teilzeit gewähren kann. Sondern nur Vollzeit.
Klingt eher für mich so als ob er mich zur Kündigung meinerseits drängen möchte.

Soll ich meinen Arbeitgeber bereits jetzt über die Schwangerschaft informieren?
Angst das er erst recht dann auf die Vertragserfüllung drängt um mich vom Job zu vergraulen. Da ihm sonst erneut die Kosten anfallen.


Meine Fragen nun gibt es alternative anstelle selber zu Kündigen?
Unbezahlt Urlaub?

Darf der Arbeitgeber mir die Teilzeit verweigern?

Welche besodneren Schutzmassnahmen muss der Arbeitgeber während COVID für mich treffen?
Aktuell zwischen 2-3 Personen Büro mit lauf Kundschaft der LKW Fahrer.


Vorweg Krankschreiben lassen finde ich keien gute Option habe es bei meiner Arbeitskollegin erlebt die sich dann für jeden Krankheitstag rechtfertigen musste und sprüche anhören durfte Schwangerschaft ist keine Krankheit. Diesen zusätzlich Stress will ich mir nicht antun

 
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