Geschrieben von Steffi85o am 31.03.2022, 14:19 Uhr |
Steuererklärung Elterngeld
Hallo,
bin grade bei meiner Steuererklärung. Kann mir jemand helfen? Ich muss fürs letzte Jahr mein Elterngeld mit angeben aber ich weiß nicht welchen Betrag ich eintragen muss. Ich habe ein Elterngeldbescheid bekommen auf dem ein Gesamtbetrag steht aber darin ist ja dann schon mein Gehalt vom Arbeitgeber enthalten was ich ja schon durch meine Lohnsteuerbescheinigung eingetragen habe. Dann steht dort noch ein Durchschnittswert brutto und noch das netto Erwerbseinkommen nach BEEG. Muss ich das netto eintragen oder das gesamte, was ja dann irgendwie doppelt wäre. Und muss ich Sozialleistungen auch noch dazu addieren die auf dem Elterngeldbescheid aufgeführt sind? Ich stell nochmal ein Bild mit rein.
Danke schon Mal
Re: Steuererklärung Elterngeld
Antwort von juli02 am 31.03.2022, 14:34 Uhr
Hallo,
ich habe von der Elterngeldstelle ein extra Schreiben für die Steuererklärung gekriegt, in dem steht, wie viel Elterngeld ich 2021 bekommen habe…
Re: Steuererklärung Elterngeld
Antwort von Steffi85o am 31.03.2022, 14:41 Uhr
Hmm,
Ich habe nur das. Darunter steht auch geben sie diesen Betrag in ihrer Steuererklärung an deshalb denke ich da wird jetzt auch nix anderes mehr kommen fürs Finanzamt. Nur welchen Betrag das steht da leider nicht.
Re: Steuererklärung Elterngeld
Antwort von Lotusblume84 am 01.04.2022, 21:31 Uhr
Du musst das angeben, was du in 2021 bezogen hast, schau einfach auf dein Bankkonto. Es gilt das Zuflussprinzip
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