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von Mutti69  am 27.07.2019, 8:37 Uhr

Stundenkürzungvom Arbeitgeber in der Schwangerschaft

Zitat: „Die Aufsichtsbehörde klärt im Zweifelsfall, ob der konkrete Arbeitsplatz und die konkreten Arbeitsbedingungen zu einer Gefährdung der werdenden und stillenden Mutter führen können. Frauen und Arbeitgeber können sich bei Unklarheiten und Fragen an die Aufsichtsbehörde wenden.“

Die Aufsichtsbehörde ist das staatliche Arbeitsschutz- oder Gewerbeaufsichtsamt.

Ich finde deine Erläuterungen nämlich zu ungenau und würde einfach die Aufsichtsbehörde um Klärung bitten!

Quelle: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/mutterschutzgesetz/73762

 
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