Geschrieben von Strudelteigteilchen am 11.08.2020, 14:51 Uhr |
Urlaubsanspruch in EZ
Für Januar 2020 stehen sie Dir zu. Wenn Du aber dort nicht mehr arbeiten möchtest und zum Ende der Elternzeit kündigst, stehen Dir die Tage für Januar 2021 nicht zu.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Urlaubsanspruch in EZ - Festivella_ 11.08.20, 11:07
- Re: Urlaubsanspruch in EZ - Strudelteigteilchen 11.08.20, 14:51
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