von Leena am 13.08.2019, 20:18 Uhr |
Versorgungsausgleich und die Steuer..,
Nein, Unterhaltsleistungen von geschiedenen oder dauerhaft getrennt lebenden Ehepartnern sind nur steuerpflichtig, wenn man die Anlage U unterschrieben hat und der Zahler die Zahlungen damit absetzen kann, im Gegenzug der Empfänger aber auch versteuern muss.
Die Freundin muss also nichts versteuern.
:-)
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- Versorgungsausgleich und die Steuer.., - desireekk 12.08.19, 4:11
- Re: Versorgungsausgleich und die Steuer.., - Leena 13.08.19, 20:18
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