Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

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von Leena  am 13.08.2019, 20:18 Uhr

Versorgungsausgleich und die Steuer..,

Nein, Unterhaltsleistungen von geschiedenen oder dauerhaft getrennt lebenden Ehepartnern sind nur steuerpflichtig, wenn man die Anlage U unterschrieben hat und der Zahler die Zahlungen damit absetzen kann, im Gegenzug der Empfänger aber auch versteuern muss.

Die Freundin muss also nichts versteuern.

:-)

 
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