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Geschrieben von Kimdee am 08.01.2021, 18:24 Uhr

Elterngeld

Hallo
Ich hätte mal eine Frage an euch.. es geht um das Thema Elterngeld.

Ich habe am 20.10.20 einen kleinen Jungen bekommen.
Der Vater des Kindes ist bis zum 20.01.2021 in Elternzeit.
Wir leben nicht in einem gemeinsamen Haushalt aber er ist von morgens bis abends bei uns. Schlafen tut er nicht bei uns.

Reicht das aus, damit der Vater des Kindes Elterngeld bekommt? Dar er ja überwiegend bei uns ist.. nur halt in der Nacht nicht.
Im Internet steht mal ' Ja ' mal ' nein '.

 
3 Antworten:

Re: Elterngeld

Antwort von LuLu2020 am 08.01.2021, 19:20 Uhr

Also das Kind muss eine GEMEINSAME Meldeadresse haben mit dem, der Elternzeit nimmt.

Mein Ehemann und ich leben zusammen, er ist aber nicht bei mir gemeldet, da er auf dem Dorf lebt und dort seine Waffen für die Jagd etc hat. Das darf aber nicht dort gemeldet sein und er bei mir. Deswegen ist es aktuell nicht zu ändern.

Ist aber leider ein Grund, warum er nicht mal die 2 Monate Elternzeit nehmen darf, die er wollte.

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Re: Elterngeld

Antwort von Jasemin31 am 08.01.2021, 19:36 Uhr

Sry nein das stimmt nicht und das ist eine willkürliche Aussage.

Wir wohnen auch getrennt. Und der Papa hat trotzdem Elterngeld bekommen ;)

Da ich die Unterlage so nicht mehr habe kann ich jetzt nur raten; es gibt eine Frage worauf du antworten kannst dass ihr beide euch drum kümmert. Man kann es auch einklammern. Ich habe zb geschrieben leben in getrennten Haushalten, kümmern uns aber beide.

Da dies ungewöhnlich ist, haben sie das im gemeinsamen Kontext berechnet. Hier ist es wichtig das man vielleicht nochmal telefonisch sagt dass ihr getrennt wohnt, ABER...!

Es ging problemlos.

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Re: Elterngeld

Antwort von misssilence am 11.01.2021, 14:23 Uhr

Elternzeit ist unabhängig vom Elterngeld. Du meinst sicher, dass ihr ohne Elterngeld keine Elternzeit nehmen wolltet. Denn die darf jeder, der erzieht nehmen!

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