von mellomania am 25.07.2019, 22:45 Uhr |
Elternzeit - Mutterschaftsgeld - ....
du hast recht so wie du es schreibst. den rest von dem jahr würde ich mir aber schriftlich aufheben. heißt, du verlängerst mit attest von der neuen schwangerschaft bis einen tag vor dem neuen mutterschutz, erhälst somit den vollen AG anteil und schreibst, musst halt ausrechnen, dass du den rest von xxxx tagen später nehmen möchtest. beachte aber, dass du den rest so starten musst, dass er einen tag vor dem 8. gebutstag ENDET. EG erhälst du aber nur den mindestsatz von 300 euro plus geschwisterbonuns von 75 euro, bis kind 1 drei jahre alt ist.
- Elternzeit - Mutterschaftsgeld - .... - vaia39, 13. SSW 25.07.19, 22:37
- Re: Elternzeit - Mutterschaftsgeld - .... - mellomania 25.07.19, 22:45
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