Geschrieben von Jasmin686, 34. SSW am 08.03.2012, 12:17 Uhr |
Frage zum Elterngeldantrag
Habe mir das Formular gerade mal ein bisschen genauer angeschaut und gesehen, dass man die ORIGINAL-Geburtsbescheinigung mit abgeben muss. Bekommt man denn mehrere Original-Geburtbescheinigungen oder wie macht man das? Kopien scheinen ja nicht auszureichen. Braucht man das Original nicht auch für die Geburtsurkunde? Bin gerade bissl irritiert.
Re: Frage zum Elterngeldantrag
Antwort von FrauStern, 34. SSW am 08.03.2012, 12:20 Uhr
Du bekommst mehrere originale Geburtsbescheinigungen, auf denen extra steht für was die sind. Also eine fürs Elterngeld, eine fürs Kindergeld.
Re: Frage zum Elterngeldantrag
Antwort von MrsNici, 36. SSW am 08.03.2012, 12:23 Uhr
das stimmt du bekommstz eine für das elterngeld, für die krankenlkasse, eien für religiöse zwecke u das wars glaub ich.....
Re: Frage zum Elterngeldantrag
Antwort von Jasmin686, 34. SSW am 08.03.2012, 12:29 Uhr
Achso, na dann bin ich ja beruhigt. Danke für die schnelle Antwort!
Re: Frage zum Elterngeldantrag
Antwort von soanaz2, 37. SSW am 08.03.2012, 12:39 Uhr
Hallo Jasmin,
wurde ja schon geschrieben..... :-)
Für den Elterngeldantrag bekommst du eine Geburtsurkunde bei der steht sogar drauf für den Elterngeldantrag.....
Genauso sieht es aus mit Kindergeld, Taufe, fürs eigene Stammbuch.....weitere beglaubigte Abzüge sind dann kostenpflichtig.
Liebe Grüße
Sonja
Re: Frage zum Elterngeldantrag
Antwort von Frühjahrskrümel17, 35. SSW am 08.03.2012, 14:10 Uhr
jaja. So sind die Deutschen. Mußt Du nicht beantragen. Bekommst das TATSÄCHLICH automatisch!!! Und da sagt noch mal einer das wäre viel Papierkram!
Wehen
@sabibi
Da fragt man sich, warum die Frauen heutzutage mehr Muschu haben als früher....
Auch nicht die beste VU :(
Mal eine Runde...
Meine VU war auch nicht die Beste :-( Herztonabfall ? ! :-/
Zurück vom FA und :-(((bischen länger
Juhu
Schock am frühen Morgen