Oktober 2011 Mamis

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Redaktion

 

von msdiamond  am 01.01.2014, 23:51 Uhr

ich kann nicht mehr...

Einschleich... Bin zufällig auf eurer Forum gestoßen (verklickt) bin ne Oktober 2013 Mama.

Ich bin Rechtsanwalfsfachanfgestellte. Also hinsichtlich der Kosten schließ ich mich meiner Vorrednerin an.

Bezüglich eures Kindes ist es so das es einmal das Aufenthaltsbestimmungsrecht gibt und das Sorgerecht. Das Sorgerecht haben meistens beide Eltern außer es ist etwas gravierendes das das Kindeswohl gefährdet da kann man sonst das alleinige Sorgerecht beantragen. Aufenthaltsbestimmungsrecht hat das Elternteil wo das Kind leben soll. Wenn ihr euch nicht einigen könnt, musst du einen entsprechenden Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts beim Familiengericht beantragen. Es gibt auch noch das "wechselmodell da hat jeder 2 Wochen lang den kleinen. Das müsst ihr entscheiden.

Hinsichtlich deiner Scheidung musst ihr fast ein Jahr getrennt leben bevor du überhaupt einen Antrag stellen kannst (trennungsjahr) ab dem 10. Trennungsmonat kann man den Antrag beim Familiengericht meistens einreichen. Ich gehe jetzt einfach mal von einer Scheidung nach dem deutschen recht aus.

Hinsichtlich Versorgungsausgleich, unterhalt, Zugewinn etc. musst du dich echt anwaltlich beraten lassen weil das zu ausführlich ist.

Hoffe konnte dir weiterhelfen. Alles Gute!

 
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