April 2017 Mamis

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Geschrieben von SanBi am 09.01.2017, 11:06 Uhr

Krankschreibung, Urlaubstage, Urlaubsgeld

Hallo zusammen.

Langsam gehts dem Ende zu :-) Schön, dass es uns allen und vorallem dem Babys gut geht... kanns gar nicht glauben, dass es in paar Wochen schon soweit ist. Nun zu meiner Frage... mein AG hat wenig Ahnung von Schwangerschaft, Mutterschutz etc. daher muss ich mich kümmern... vielleicht wisst ihr ja mehr?!

1. Frage: Wenn ich letztes Jahr 5 Wochen krankgeschrieben bin udn jetzt nochmal vor dem ET 5 Wochen komme ich dann in das Krankengeld bzw. wird mir Elterngeld gekürtzt? Sind natürlich schwangerschaftsbedingte Krankschreibungen gewesen und zwei unterschiedliche Gründe.

2. Urlaubstage werden berechnet bis nach den 8 Wochen nach ET oder? Also bei uns Aprilgebährenden bis Juni oder? Dass heißt uns steht die Hälfte des Jahresurlaubs zu?

3. Bekommt ihr Urlaubsgeld mit dem Junigehalt? Ich frage mich, ob ich das Urlaubsgeld noch erhalte, weil ich ja 8 Wochen nach ET noch teilweise von der Krankenkasse und den Überschuss von meinem AG erhalte.

Vielen Dank, wenn mir jemand helfen kann ;-)

 
11 Antworten:

Re: Krankschreibung, Urlaubstage, Urlaubsgeld

Antwort von Josie.w am 09.01.2017, 12:40 Uhr

1)Warst du bis jetzt durchgehend krankgeschrieben oder bist du zwischendurch nochmal arbeiten gewesen und wurdest dann wieder 5 Wochen krankgeschrieben.dieses Jahr? Oder einfacher gefragt von wann bis wann warst du jetzt krankgeschrieben?

Zu 2. und 3.kann ich leider nichts zu sagen.

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Re: Krankschreibung, Urlaubstage, Urlaubsgeld

Antwort von Casper93 am 09.01.2017, 13:12 Uhr

1. du bekommst erst elterngeld kürzungen, wenn sich auch dein lohn gekürzt hat. also, wenn du aus der lohnfortzahlung gefallen bist. das musst du wenn dann gemerkt haben, weil du dann krankengeld von der krankenkasse bekommen hast anstelle des normalen lohnes...

2. urlaubstage gibt es für VOLLE Monate, in denen gearbeitet wird oder der mutterschutz gilt. also wenn du z.B. bis 15.6. in mutterschutz bist, hast du für den juni keinen anspruch mehr. weil das kein VOLLER monat ist...

3. keine ahnung, das steht entweder im tarifvertrag oder im arbeitsvertrag

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Re: Krankschreibung, Urlaubstage, Urlaubsgeld

Antwort von Estepona am 09.01.2017, 13:19 Uhr

1) Hast du Lohnfortzahlung gehabt oder hast du Krankengeld bezogen? Das Krankengeld gilt im Bemessungszeitraum nicht als Erwerbseinkommen zur Berechnung des Elterngeldes und bleibt unberücksichtigt. Wurde Krankengeld im Bemessungszeitraum auf Grund einer ärztlich attestierten schwangerschaftsbedingten Erkrankung bezogen, können die hiervon betroffenen Monate auf Antrag ausgeklammert und weiter in die Vergangenheit verlagert werden.

2) unterliegst du einem bestimmten Tarifvertrag o.Ä.? Hier könnten sich für dich nämlich günstigere Konstellationen ergeben, als nach dem BUrlG, wonach (wie Casper bereits erwähnte) nur für volle Monate Urlaubsanspruch erworben wird.

3) Das kommt auf den Tarifvertrag, Arbeitsvertrag den du hast oder unterfällst an.

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Re: Krankschreibung, Urlaubstage, Urlaubsgeld

Antwort von SanBi am 09.01.2017, 13:33 Uhr

Uiii schön, dass ihr so schnell geantwortet habt!! DANKE! Ein bisschen schlauer bin ich jetzt durch euch!

1. Ich war zwischendurch wieder arbeiten und hab immer vollen Lohn bekommen. Also keine Kürzung für das Elterngeld, Glück gehabt ;-)

2. Bei uns gibts leider keinen Tarifvertrag..grrrrr. Aber wenigstens weiß ich jetzt, dass nur die vollen Monate gelten.

3. Na da werd ich mich wohl überraschen lassen... im Vertrag steht nämlich nix :-/

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Re: Krankschreibung, Urlaubstage, Urlaubsgeld

Antwort von NeueMutti am 09.01.2017, 21:03 Uhr

zu 2. würde ich sagen, dass du für Juni Urlaubsanspruch hast, da der Mutterschutz nicht den Anspruch mindert.

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Re: Krankschreibung, Urlaubstage, Urlaubsgeld

Antwort von Estepona, 29. SSW am 10.01.2017, 7:31 Uhr

Stimmt, das ist richtig. Ich habe nochmal nachgelesen. Mutterschutzzeiten mindern den Urlaubsanspruch nicht. Selbst wenn ab Mitte des Monats sich eine Elternzeit anschließt, darf nur für volle Monate der EZ um 1/12 gekürzt werden.

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@estepona?

Antwort von Casper93, 28. SSW am 10.01.2017, 12:17 Uhr

hast du den praragraphen???
das hieße also, dass ich für den Juni noch komplett Anspruch habe?
Obwohl mein Mutterschutz nur bis 3.6. geht???

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@estepona?

Antwort von Casper93, 28. SSW am 10.01.2017, 12:17 Uhr

hast du den praragraphen???
das hieße also, dass ich für den Juni noch komplett Anspruch habe?
Obwohl mein Mutterschutz nur bis 3.6. geht???

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Re: @estepona?

Antwort von Estepona am 10.01.2017, 14:27 Uhr

Die Regelung, dass für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit beim Urlaubsanspruch um ein Zwölftel zu kürzen ist, ergibt sich aus § 17 Abs. 1 BEEG. Beginnt oder endet die Elternzeit im Laufe eines Kalendermonats, sind diese Teilmonate bei der Kürzung des Urlaubsanspruchs demnach nicht zu berücksichtigen.
Wie das bei Landesbeamten/innen umgesetzt ist, weiß ich leider nicht.

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Re: @estepona?

Antwort von SanBi am 10.01.2017, 15:11 Uhr

Hier ist in etwa die Berechnung erklärt, zumindest für volle Monate ;-)

https://www.wirtschaftswissen.de/personal-arbeitsrecht/arbeitsgesetze/urlaubsanspruch/wie-berechnen-sie-den-urlaubsanspruch-von-elternzeitern-richtig/

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Re: Krankschreibung, Urlaubstage, Urlaubsgeld

Antwort von Rebi30, 30. SSW am 11.01.2017, 8:41 Uhr

Huhu

ich schleich mich mal aus dem März Bus ein...

1) wie alle bereits gesagt haben, wenn es Dir nicht vom Gehalt abgezogen wurde, wird Dir das Elterngeld auch nicht gekürzt.

2) Die Urlaubstage werden bis zur Beendung des MuSchu berechnet. War bei mir auch so. Das kann man im MuSchuGe nachlesen. Am besten mal googeln.

3) Das hängt von Deinem Vertrag bzw Arbeitgeber ab. Normalerweise wird es aber nicht gezahlt.

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