Dezember 2020 Mamis

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Geschrieben von Hasi1980 am 03.05.2020, 7:13 Uhr

Kurzarbeit

Nur wenn explizit in einer betriebsvereinvarung steht, dass schwangere (wie zum Bsp auch Azubis) von der kurzarbeit ausgeschlossen werden, gibt's das normale Geld. Ansonsten wird man genauso behandelt, wie alle anderen Mitarbeiter. Auch bei einem BV.

Die Regierung wird aber ziemlich sicher die Regelung durchwinken, dass aufgrund der Krise nicht das kurzarbeitergeld zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen wird, sondern die 12 Monate davor. Es sind sich hier alle einig.

 
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