Juni 2013 Mamis

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Geschrieben von mausi1307, 21. SSW am 07.02.2013, 9:47 Uhr

Mal ausheulen

Ach herrje...unmöglich die Frau!

Ich würde bei den von dir beschriebenen Auswirkungen auf deinen Körper durch die Arbeit mal mit deinem FA sprechen!!!
Eigentlich müsste dein AG darauf achten,was du noch tun darfst und was nicht.
Finde es echt traurig,dass man als Schwangere immer um seine Rechte ja fast betteln muss!!!
Sprich mit deinem FA über diese Situation!!!

Auch bei befristeten Verträgen gilt bei einer SS dein Kündigungsschutz, bis zum Ende deines Vertrages.
Wie das allerdings dann mit dem Geld ist weiß ich nicht genau,aber
dein AG wird dein Mutterschaftsgeld anteilig ja noch zahlen müssen mit der KK zusammen und danach bekommst du ja Eltergeld und das zahlt ja die Eltergeldstelle (bei uns).
Falls du ein BV bekommst,ist dein Lohn auch gesichert bis zum Mutterschutz. Den zahlt dein AG weiter und kann sich den von der KK zurückholen.
Bin auch im BV.
Anders verhält sich das natürlich bei einer Krankschreibung, da fällst du nach sechs Wochen ins Krankengeld unr das wirkt sich dann rechnerisch natürlich aufs Eltergeld aus.

Glg (falls du noch Fragen hast,immer her damit...)

 
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