Geschrieben von Wunderbar2018 am 24.03.2018, 7:09 Uhr |
Schwanger Elternzeit
Hallo und guten Morgen,
ich check etwas nicht
Also:
Ich werde ab Geburt im August natürlich in Elternzeit gehen. Für ein Jahr werde ich Elterngeld beantragen.
Was aber, wenn ich nach ca. 7 Monaten wieder schwanger werden würde. Der ET wäre beispielsweise im November/Dezember 2019.
Da dass Elterngeld ja nur bis max. Juli/August reicht, habe ich doch in den Zwischenmonaten kein Geld.
Wer kennt sich da aus?
Wie wird dann das neue Elterngeld gerechnet?
Bekomme ich dann nur den Mindestsatz 300€/Monat?
Irgendwie steig ich nicht durch. Hab einen Knoten im Kopf....
VG und schönes Wochenende bei -Schein!
Wunderbar 2018
Re: Schwanger Elternzeit
Antwort von rimaha4, 20. SSW am 24.03.2018, 9:20 Uhr
Guten Morgen,
will mich jetzt mal nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, jedoch wenn du nur 1 Jahr beantragen würdest das wären der Mindestsatz von 300Euro.. läuft es auch nur ein Jahr. Und erst ab Geburt des nächsten Kindes kann wieder Elterngeld beantragt werden. Du könntest auch für splitten auf Jahre das wäre pro Monat 150Euro dann. Du bekommst ja nun auch kein Geld auf dieser Basis ( Elterngeld ) wegen der Schwangerschaft.
Soweit ist mein Wissen ich bin mir jedoch nicht zu 100% sicher...
LG und schönes Wochenende
vielleicht kannst du bei Elterngeldrechner mal ein wenig mit ca Daten was ausrechnen
Re: Schwanger Elternzeit
Antwort von SchnubbiMa, 21. SSW am 24.03.2018, 10:24 Uhr
Also du wirst dann für das erste Kind ein Jahr Elterngeld beziehen, was sich nach deinem Verdienst richtet. Wenn das zweite Kind dann z.B. 17 Monaten nach dem ersten geboren wird und du zwischenzeitlich nicht wieder arbeiten gehst oder im Berufsverbot bist, dann hast du für die 5 Monate vor der Geburt kein Geld zur Elterngeld Berechnung verdient, aber für die restlichen 7 Monate wird aber dein Verdienst vor der Geburt des ersten Kindes zur Berechnung genommen. Zusätzlich bekommst du den Geschwisterbonus für Geschwisterkinder unter 3. Solltest du aber 3 Jahre Elternzeit nehmen und nach 24 Monaten das nächste Kind bekommen, dann stehen dir nur die 300€ Grund-Elterngeld zu.
Re: Schwanger Elternzeit
Antwort von Arielle88, 20. SSW am 24.03.2018, 11:35 Uhr
Habe auch mal was gehört, dass man innerhalb von nur 13 Monaten das zweite bekommen müsste um das Gehalt von vor der Ersten Elternzeit angerechnet zu bekommen. Danach wären es eben nur die 300€ wenn man nicht mehr arbeiten geht dazwischen. Finde es auch echt blöd geregelt.
Re: Schwanger Elternzeit
Antwort von SchnubbiMa, 22. SSW am 24.03.2018, 12:40 Uhr
Du kannst auch gerne deine Elterngeldstelle anrufen, die geben auch gerne Auskunft.
Mein Mann und ich erwarten jetzt das zweite Kind im Abstand von 18 Monaten und ich gehe die Monate jetzt auch wieder extra Vollzeit arbeiten, damit ich das „gute“ volle Elterngeld mit Geschwisterbonus dann raus habe.
Wenn man jetzt nicht nach 12 Monaten wieder arbeiten geht, dann werden die Monate die man zwischenzeitlich noch in Elternzeit ohne Elterngeld war bei der Berechnung abgezogen. Es ist dann auch egal ob man sich das Elterngeld auf einen längeren Zeitraum auszahlen lässt (Elterngeld Plus bei Ausübung von Minijobs in der Elternzeit z.B.).
Ansonsten wird der Verdienst der letzten 12 Monate betrachtet und wenn man dort Elterngeld schon für ein paar Monate bezogen hat, dann werden die Monate übersprungen und die Zeit vor dem Elterngeldbezug bzw. Mutterschutzgeld genommen.
Also ohne extra zwischenzeitlich arbeiten zu gehen müsste das zweite Kind spätestens am ersten Geburtstag des ersten Kindes zur Welt kommen, damit man wieder das gleiche Elterngeld +Geschwisterbonus raus hat.
Re: Schwanger Elternzeit
Antwort von 2o11 am 24.03.2018, 22:07 Uhr
Zu mir kurz
Ich hatte 18 Monate Elternzeit und 14 Monate elterngeld.
Kind geboren im April 2016 - bis 30.10.2018 in elternzeit. Elterngeld bis Juni 2017.
Im Oktober 2017 bin ich wieder schwanger geworden. Et ist im Juli 2018.
Als Einkommen zählen bei mir November bis Juni/Juli. Daraus wird also das Elterngeld berechnet. Da ich zwischen durch wieder atbeiten gegangen bin (ab 01.11.2017)
Die Monate Juli 2017 bis Oktober 2017 sind " 0 Monate" und werden mit 0 Euro Einkommen berechnet, sind also nicht relevant.
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