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Geschrieben von Ralph am 16.03.2020, 21:17 Uhr

Ach Ursel...

... ich habe heute mir aus dienstlichen Gründen die sehr umfangreiche "Allgemeinverfügung" der Behörde für Gesundheit und Arbeitsschutz Hamburg vom 15.03.2020 reingezogen. Ds heißt es

Zitat:

"3. Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. November 1998 (BGBl. I S. 3418, zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 10. März 2017, BGBl. I S. 420) sowie Personalrestaurants und Kantinen dürfen nur für den Publikumsverkehr geöffnet werden, wenn die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist. Stehplätze sind so zu gestalten, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Gästen gewährleistet ist."

Zitatende

Die Anforderungen waren gestern mehr als doppelt erfüllt, also laß doch bitte die Hexenjagd.

Die Aktion, die Du beschreibst, ist toll und absolut bemerkens- und erwähnenswert. Das sollte man dann aber auch ohne Seitenhiebe so stehen lassen, denn das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Vielleicht gibt es schon morgen eine andere Direktive "von oben". Ich gehe davon aus, daß die Gesundheitsministerien zusammen mit dem Bund kompetent beraten werden. Und wenn mehr oder weniger eine Ausgangssperre verhängt wird bis auf Einkaufen und Arbeitsweg, dann ist das so.

Ich benutze weiterhin meinen gesunden Menschenverstand, halte mich so gut es geht durch seriöse Medien auf dem Laufenden und entscheide dann, ob und inwiefern mein Verhalten anzupassen ist. Aber ich lasse mich nicht durch Dich oder andere überreagierende Menschen in eine Ecke drängen, in die ich nicht gehöre.

Ralph

 
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