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Geschrieben von Pamo am 30.10.2014, 9:33 Uhr

Also

Aber der AG muss doch selber das BV aussprechen. Dieser hier scheint das Beschäftigungsverhältnis nicht ernst zu nehmen "ich hab keine Arbeit für Sie..." Die Angestellte wohl auch nicht, wenn sie ohne Krankmeldung von der Arbeit fern blieb.

 
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