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Geschrieben von Moehre700 am 30.10.2014, 12:50 Uhr

Die Rechtslage kann nur eindeutig sein, wenn die Fakten bekannt sind!

Ich brech' zusammen.

Was hat denn die Insolvenz oder die Probezeit nun damit zu tun?

Selbst in der Insolvenz des Arbeitsgebers kann eine wirksame Kündigung einer Schwangeren nur bei vorliegender Zustimmung des Integrationsamtes erteilt werden.

Was die Probezeit nun damit zu tun hat, erschließt sich mir nicht.

Ich sag' ja: Halbwissen, davon viel.

 
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