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Geschrieben von Franke am 02.10.2014, 11:15 Uhr

Beistandschaft wegen Unterhaltvorschussgeld

Du bekommst Unterhaltsvorschuss, weil er nicht bezahlt. Leider nur ein sehr begrenzter Betrag und auch nur für einen begrenzten Zeitraum. Das Geld bemüht man sich von ihm zurückzuholen. Die Details, die da verhandelt werden, gehen Dich wahrscheinlich nichts an.

(Du solltest ihn aber nicht decken, falls Du weißt, dass er sehr wohl arbeitet und zahlen könnte. Auch im eigenen Interesse - früher oder später hast Du aufgrund seines Verhaltens mehr oder weniger Geld zur Verfügung.)

Und Du hast das Jugendamt beauftragt, als Beistand die Interessen des Kindes geltend zu machen. Ziel ist, dass er in angemessener Höhe Unterhalt bezahlt. Der Betrag sollte höher sein, als Du als Unterhaltsvorschuss bekommen kannst. Die Beistandschaft kann laufen bis zur Volljährigkeit des Kindes. Du kannst sie aber auch jederzeit beenden und einen Rechtsanwalt beauftragen oder verlangen, dass er Dir persönlich regelmäßig Nachweise über seine Verhältnisse vorlegt.

Beistandschaft oder Rechtsanwalt müssen Dich über ihre Feststellungen bezüglich seiner Verhältnisse informieren, mit Dir absprechen, was sie machen. Du kannst sie auffordern, ihre Bemühungen zu verstärken oder mal etwas langsamer zu machen. Solltest Du etwas von ihnen verlangen, was ihrer Ansicht nach eindeutig unsinnig oder unzulässig ist, können sie Dir eine Beendigung der Zusammenarbeit nahelegen.

==> Beistandschaft muss Dich informieren. Nur so kannst Du entscheiden, wie es weitergehen soll. Dumm vom Vater, Beistandschaft anzulügen, wenn ihr regelmäßig Kontakt habt und Du auf diesem Weg auch selbst Feststellungen machen kannst.

 
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