Geschrieben von pommel am 14.10.2013, 21:38 Uhr |
Bitte schaut nochmal wegen Grundbucheintrag........Danke
;-)
Re: Bitte schaut nochmal wegen Grundbucheintrag........Danke
Antwort von MäuschenNr.3 am 14.10.2013, 21:42 Uhr
Ich schreib dir nachher ne PN.
Re: Bitte schaut nochmal wegen Grundbucheintrag........Danke
Antwort von Tippel33 am 14.10.2013, 22:02 Uhr
Er darf das Haus verkaufen, es ist rein rechtlich seines, alleiniger Eigentümer. Wenn Du den Kredit mit unterschrieben hast, war das nett von Dir ihm gegenüber. Dennoch gehört das Haus alleine ihm.
Ist wie mit einem Auto. Wer im Brief steht und diesen hat, ist Eigentümer. Ob Du dafür einen Kredit unterschrieben hast, spielt keine Rolle. Dann bist Du eben so nett, ihm das Auto zu bezahlen....mehr aber nicht.
Re: Wer mag habe ich im Internet gefunden........Danke
Antwort von pommel am 14.10.2013, 22:40 Uhr
Am Grundbucheintrag selbst kann ich aber nichts ändern?
Da kann man nachträglich zwar nichts machen, aber der Mann hat durch den alleinigen Eintrag natürlich einen höheren Zugewinn in der Ehe erwirtschaftet. Und der wird bei der Zugewinngemeinschaft unter den Partnern aufgeteilt. Die Frau würde in diesem Fall also nicht leer ausgehen, nur weil sie nicht im Grundbuch steht. Ist sie dagegen laut Grundbuch die Miteigentümerin, kann gegen ihren Willen nichts mit dem Haus passieren - außer der Teilungsversteigerung, die ja nur einer der Eheleute beantragen muss.
Ist doch Quark... zum Zugewinn gehörte allemal
Antwort von lastunicorn am 15.10.2013, 3:40 Uhr