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Geschrieben von choizz am 18.06.2014, 16:18 Uhr

Brauche Rat bzgl. Nebenkostenabrechnung

es zählt IMMER das Kalenderjahr, immer.
Also kann dein Vermieter dir die Abrechnung bis 31.12.14 stellen.

Und da du zum 31.3 gekündigt hast, musst du bis 31.3 zahlen, wann du ausziehst ist deinem Vermieter doch Wurst...

 
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