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Geschrieben von leaelk am 30.03.2017, 21:24 Uhr

@Christine70 - im FolgeHALBjahr !! nicht 6 Monate

Die Beträge aus Januar bis Juni verfallen im Januar des Folgejahres!
So hatte ich das mit den 6 Monaten gemeint und ja, Du hast recht ... ich hatte mich auch nicht korrekt ausgedrückt!

Wie auch immer, für Kurzzeitpflege gibt es dennoch auch einen Extra-Posten.

 
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