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Geschrieben von roxithro am 18.06.2014, 17:15 Uhr

Das Ordnungsamt ist für den stehenden Verkehr zuständig

Hier wird die Einhaltung der Geschwindigkeit durch das Ordungsamt überprüft.
Wir haben hier ständig Diskussionen mit Autofahrern, die meinen sie bedinden sich in einem Kreisverkehr, wo keiner ist und nehmen uns ständig die Vorfahrt. Des weiteren werden Vorfahrtsregeln missachtet, weil man meint, aus einer verkehrsberuhigten Zone zu kommen, die allerdings 500 m weiter hinten bereits geendet hat. In beiden Fällen hat sich zur Klärung das Ordnungsamt eingeschaltet, in beiden Fällen ist der fließende Verkehr betroffen.
Vielleicht wird das in den verschiedenen Bundesländern unzerschied.ich gehandhabt, was die Zuständigkeit angeht?

Jedenfalls würde ich zunächst beim Ordnungsamt anfragen. Sollte das falsch sein, wird mN mich ja hoffentlich an die richtige Stelle verweisen......

 
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