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Geschrieben von Steffi528 am 28.05.2015, 11:17 Uhr

Das ist Satzungsabhängig!

Wenn also der Streik da mit drin steht, geht das nicht. (Satzung und Satzungen können nicht einfach so geändert werden)
Zumal die Beiträge der Eltern nur einen Bruchteil von den eigentlichen Kosten ausmachen.
Widerspruch würde ich aber trotzdem einreichen aber weiter bezahlen.

 
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