Geschrieben von --Divinitas-- am 04.09.2012, 13:14 Uhr |
dringende fragen! arge und unterhaltsvorschuss
folgendes problem:
mein ex geht in die privat insolvens
ich beziehe arge
und wenn ich unterhaltsvorschuss beantrage fliegt er sofort aus der insolvens raus
da er ja dann während der insolvens schulden bei der unterhaltsvorschuss kasse macht
der schuldnerberater hat gesagt wir müssen beim jugendamt ein null euro erklärung oder sowas machen
das ich während der insolvens auf unterhaltszahlungen verzichte
aber die arge gibt mir doch vor alle leistungen zu beantragen die ich bekommen kann
sodass die arge nur aufstocken muss
oder kann man das mit der arge regeln???
lg alex
Re: dringende fragen! arge und unterhaltsvorschuss
Antwort von PatriciaKelly am 04.09.2012, 13:15 Uhr
mein ex ist auch in der privatinsolvenz (wenns stimmt) und ich hab trotzdem uvg gekriegt....
Re: dringende fragen! arge und unterhaltsvorschuss
Antwort von susafi am 04.09.2012, 13:17 Uhr
ich bezweifle stark das dein Ex wegen Unterhalt aus der Privatinsolvenz fliegt... das sind ja keine Schulden, die er 1. sofort abzahlen muss und 2. muss man das meist mit Nachweis von Eigenbemühungen nicht mal zurück zahlen
nein kannst du nicht regeln
Antwort von laleme am 04.09.2012, 13:17 Uhr
ich beziehe nur wohngeld, er hat auch privatinsolvenz laufen, nun rechnen die mir beim wohngeld vollen unterhaltssatz an, den ich nicht bekommen habt, habe uvg beantragt, hat er halt pech gehabt, aber warum soll mein kind verzichten
Re: dringende fragen! arge und unterhaltsvorschuss
Antwort von ösitina am 04.09.2012, 13:21 Uhr
Seit wann soll die Mutter auf den Unterhalt für Kinder verzichten können??
Re: dringende fragen! arge und unterhaltsvorschuss
Antwort von 32+4 am 04.09.2012, 13:28 Uhr
hört sich komisch an
außerdem kannst du nur auf unterhalt für dich verzichten (was nachher ärger von der arge gibt), aber nicht auf den unterhalt fürs kind!
für schulden oder nicht, ist der KV verantwortlich. man macht nämlich nicht zwangsläufig schulden, die man zurückzahlen muß. aber das sollte der schuldnerberater eigentlich wissen!
ies mal hier
Antwort von ösitina am 04.09.2012, 13:30 Uhr
http://www.schuldnerberatung-diskret.de/insolvenz-unterhaltszahlungen
Re: danke für die antworten
Antwort von 32+4 am 04.09.2012, 13:41 Uhr
und was machst du jetzt?!
er muß sich darum kümmern, du unterschreibst bitte nüscht!
Re: dringende fragen! arge und unterhaltsvorschuss
Antwort von zwergdackel89 am 04.09.2012, 13:44 Uhr
mein nachbar zahlt trotz privatinsolvenz für alle seine kinder massenhaft unterhalt. (er hat vier kinder... )
frag bei der arge, wenn nicht ... tja, jeder ist sich selbst am nächsten.
ich glaube ich gehe besser zu einer beratung
Antwort von --Divinitas-- am 04.09.2012, 13:45 Uhr
und höre mir das genauer an
das ist mir alles zu kompliziert
Re: dringende fragen! arge und unterhaltsvorschuss
Antwort von 32+4 am 04.09.2012, 13:50 Uhr
in der inso geht unterhalt ja auch vor
UVG kann sie beantragen und er baut keine neuen schulden auf, wenn er leistungsunfähig ist.
aber da muß er sich drum kümmern.
besteht ein titel, muß dieser abgeändert werden und das am besten VOR der inso
warum möchte sich die AP informieren? sie hat damit ja nix am hut
Re: ich glaube ich gehe besser zu einer beratung
Antwort von ösitina am 04.09.2012, 13:52 Uhr
himmel bitte, bitte lass dich nicht übern tisch ziehen, wende dich ans ja und sonst nirgends hin, die andren können dir ja sonst was erzählen
warum ich mich informieren möchte!?
Antwort von --Divinitas-- am 04.09.2012, 13:54 Uhr
weil ich mich unter druck gesetzt fühle
mein ex rief eben an
und erzählte mir das alles
und fing dann an wenn cih den unterhalstvorschuss beantragen würde
würde er sofort aus de iso fliegen das habe ihm der schuldnerberater gesagt
und er müsse dann in haft
ich habe von so etwas keine ahnung
und weiß nicht wie weit ich im glauben schenken kann
und ich habe ihm gesagt das ich das von dem schuldnerberater selber hören will wenn es dann so sei
und er einen termin machen soll bei dem ich dabei bin
ich werde mich aber auch beim JA informieren! o.t.
Antwort von --Divinitas-- am 04.09.2012, 13:58 Uhr
.
Re: ich werde mich aber auch beim JA informieren! o.t.
Antwort von susafi am 04.09.2012, 14:20 Uhr
das Jugendamt wird dir erklären, dass er keine Schulden macht, solange er die Bedingungen erfüllt... unterschreibe ja nichts... ist nicht dein Problem
schon drollig...
Antwort von Erzangie am 04.09.2012, 21:36 Uhr
...ER geht in Haft, wenn SEIN KIND etwas zu essen braucht und er das nicht bezahlen will. Ist doch richtig so! Eigentlich *lach*
Aber das Gesetz sieht das so nicht vor, auch das Insolvenzgesetz nicht. Während der Inso ist er gezwungen, seinen laufenden Verpflichtungen nachzukommen und keine neuen Schulden zu machen. Das heißt, wenn er keinen Unterhalt zahlt, häuft er Schulden an, das darf er nicht, weil er sonst seine Restschuldbefreiung gefährdet (also nicht nach sechs Jahren schuldenfrei ist, egal wie hoch die Summe vorher war).
Das einzige, was ihm da hilft, ist halt UNTERHALT zu zahlen. Wo ist das Problem? Wenn er nicht leistungsfähig ist, weist er das dem Jugendamt nach und gut ist --> keine Schulden. Wenn er es nicht nachweisen kann, ist er leistungsfähig --> zahlen. So oder so muss euer Kind etwas zu essen haben und ER muss dafür sorgen. Das hat NIX mit Insolvenz zu tun.
Dass er dich das unterschreiben lassen will, kann ich mir gut vorstellen. GEHT ABER NICHT, du kannst nicht für das Kind auf Unterhalt verzichten, dazu hast du gesetzlich kein Recht. Lass ihn einfach auflaufen, informieren muss ER sich, nicht du. Unterschreibe einfach nix und geh deinen Weg.
Lass dich nicht verrückt machen. Hat er dich immer schon emotional erpresst?
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