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Geschrieben von Robbery am 31.03.2017, 9:54 Uhr

Elternzeit-Steuererklärung Hilfe bitte !

@summerbaby2016

Deine Aussage, dass man in 4/4 immer eine abgeben muss, nachdem man es einmal gemacht hat, ist doch totaler quatsch. Du bist mit 4/4 nur verpflichtet, wenn du außer deinen normalen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit noch weitere Einkünfte aus den anderen Einkunftsarten hast oder du dir irgendwelche Freibeträge hast eintragen lassen. Ansonsten steht es dir frei.

 
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