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von Littlecreek  am 23.06.2015, 11:07 Uhr

Es ist schön für dich,

Es gibt nunmal Gesetze und schlimmstenfalls gäbe es noch ein Bußgeld 1000 Euro, dass man ihr aufbrummen könnte, wobei da die Verhältnismäßigkeit zählt. Die wäre hier aber nicht gegeben. Wenn es bei Euch anders gelaufen ist, wurde entweder etwas übersehen oder der Fall lag ganz anders.
Auch ein ekelhafter Finanzbeamter kann das Gesetz nicht ändern.

Deinen letzten Satz kann ich durchaus nachvollziehen. Ich kenne Eure Fußstapfen nicht, aber ich weiß, dass sie anders sein müssen, als die der AP, sonst wärst Du wohl kaum so erbost. Also ist bei Euch der Fall etwas anders gelagert oder euer Sachbearbeiter hat irgendwas verbockt.
Den einzigen Fehler, den die AP gemacht hat ist das Gewerbe nicht ruhend gemeldet zu haben und dafür reißt einem niemand den Kopf ab, weil die gesetzliche Grundlage dazu fehlt.

 
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