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von starlight.S  am 03.11.2019, 20:01 Uhr

Freundin schwanger

Also falls das hier alles so stimmt, was ich etwas in Frage stelle, aber gut...
Wenn das Baby da ist, kann die Mutter gem. Sorgerecht und Umgang verweigern. Dann muss sich ein Gericht der Sache annehmen und das Baby bekommt einen Verfahrensbeistand, der die Interessen des Babys festzusetzen hat. Wenn der Vater überhaupt Klage einreichen sollte. Die Großeltern kann die Mutter erstmal getrost vergessen bzw. würde ich sie einfach zu mir nach Hause oder wenn man sich dabei nicht wohl fühlt an einem neuralen Ort z.B. Cafe einladen. 1x/Monat anbieten und gut ist.
Der Vater könnte es in der Umgangszeit natürlich mit zu seinen Eltern nehmen, dafür müsste er aber erstmal Umgang bekommen. Wenn er so fertig ist wie beschrieben, wird es wohl zunächst begleiteten Umgang geben und parallel Beratungsgespräche. Das muss er erstmal auf die Reihe bekommen, wenn er so krank ist.
Und das Leute Kinder behalten dürfen trotz dreckiger Wohnung oder Alkoholproblem kann man ja nicht mit dieser Situation vergleichen. Hier gibt es (angeblich) eine "normale" Mutter und das Kind soll zum Umgang zu den Flodders... Was ganz anderes wie ein Kind mit gewachsener Bindung aus der Kernfamilie herauszunehmen und Fremdzuplatizieren. Da müssen immer viele Faktoren abgewogen werden, die Außenstehenden oft verborgen bleiben, aber das nur am Rande.
Ich würde an deiner Stelle deiner Freundin raten abzuwarten und dann erstmal sehen wie groß das Interesse der Beteiligten tatsächloch ist. Sie kann sich auch jetzt schon an eine Beratungsstelle oddr das Jugendamt wenden, wenn sie sich arg verrückt macht. Sie sollte sich nicht mit solchen Ängsten die Schwangerschaft vermiesen...

 
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