Geschrieben von Schru am 13.09.2019, 14:25 Uhr |
Für Verträge, die online geschlossen wurden, räumt der Gesetzgeber ein
Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu. Dabei spielt es keine Rolle, ob Du die Ware nach Hause geschickt bekommst oder in einer Filiale abholst.
§ 312g BGB schränkt dieses Recht ein, in Deinem Fall könnte § 312g Abs. 1Nr.2 BGB (Hygieneartikel) relevant sein.
Wenn die Strumpfhose allerdings noch nicht geöffnet war, hättest Du auf jeden Fall ein Widerrufsrecht. Falls Du sie nur geöffnet hast, um das Material zu prüfen, müsste das Widerrufrecht auch bestehen, denn der VK muss Dir die Möglichkeit geben, die Beschaffenheit Ware -wie im Geschäft- zu prüfen.
Grundsätzlich stellt sich eh die Frage, ob Strumpfhosen zu Hygieneartikeln gehören, da man die ja wir Leggins oder Hosen normalerweise mit einem Slip trägt.
Ich gehe mal davon aus, dass Du die Strumpfhosen bei einer Modekette gekauft hast und würde beim Kundenservice anrufen und nachhaken. Ich glaube nämlich nicht, dass die Filalie hier richtig entschieden hat.
LG
Schru
- Strumpfhosen zurückgeben - Inselkind 13.09.19, 10:26
- Re: Strumpfhosen zurückgeben - dhana 13.09.19, 10:49
- Re: Strumpfhosen zurückgeben - nachbarn 13.09.19, 11:45
- Re: Strumpfhosen zurückgeben - Trini 13.09.19, 11:56
- Re: Strumpfhosen zurückgeben - Meryl2018 13.09.19, 12:02
- Re: Strumpfhosen zurückgeben - Felica 13.09.19, 13:15
- Re: Strumpfhosen zurückgeben - sternenfee75 13.09.19, 13:50
- Für Verträge, die online geschlossen wurden, räumt der Gesetzgeber ein - Schru 13.09.19, 14:25
- Wobei es natürlich auch darauf ankommt, wann der Vertrag abgeschlossen wurde: - Schru 13.09.19, 14:35
- Re: Strumpfhosen zurückgeben - BuTeSaDe 13.09.19, 20:27
- Re: Strumpfhosen zurückgeben - dhana 13.09.19, 10:49