Rund-ums-Baby-Forum

Rund-ums-Baby-Forum

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Schru am 13.09.2019, 14:25 Uhr

Für Verträge, die online geschlossen wurden, räumt der Gesetzgeber ein

Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu. Dabei spielt es keine Rolle, ob Du die Ware nach Hause geschickt bekommst oder in einer Filiale abholst.
§ 312g BGB schränkt dieses Recht ein, in Deinem Fall könnte § 312g Abs. 1Nr.2 BGB (Hygieneartikel) relevant sein.
Wenn die Strumpfhose allerdings noch nicht geöffnet war, hättest Du auf jeden Fall ein Widerrufsrecht. Falls Du sie nur geöffnet hast, um das Material zu prüfen, müsste das Widerrufrecht auch bestehen, denn der VK muss Dir die Möglichkeit geben, die Beschaffenheit Ware -wie im Geschäft- zu prüfen.
Grundsätzlich stellt sich eh die Frage, ob Strumpfhosen zu Hygieneartikeln gehören, da man die ja wir Leggins oder Hosen normalerweise mit einem Slip trägt.
Ich gehe mal davon aus, dass Du die Strumpfhosen bei einer Modekette gekauft hast und würde beim Kundenservice anrufen und nachhaken. Ich glaube nämlich nicht, dass die Filalie hier richtig entschieden hat.

LG
Schru

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.