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Geschrieben von Hubbeldubbel am 08.06.2017, 9:31 Uhr

Geschenke zurück fordern

Geschenke im Zusammen mit einer Verlobung können z.B. zurück gefordert werden. Eine Kette von einer ehem. Freundin nicht.

Wenn es der Ring der verstorbenen Mutter war, den man der Freundin schenkte, würde ich den Rücknahmewunsch verstehen.

Ansonsten ist geschenkt eben geschenkt.

 
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