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Geschrieben von Konfusius am 23.01.2020, 9:38 Uhr

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Anfeinden? Wieso das denn?

Danke für den Hinweis, nur bin ich tatsächlich selbst vom Fach. ;-) Bin allerdings vor Jahren in den technischen Bereich gewechselt und programmiere seitdem fürs Finanzamt, aber es bleibt ja trotzdem was hängen.

Nur bin ich mir ziemlich sicher, dass es sich hier um eine künstlerische Tätigkeit nach Paragraph 18 EStG handelt und nicht um eine gewerbliche Tätigkeit nach Paragraph 15 EStG. Ich male ja die Motive per Hand, alles Unikate, wenn das nicht künstlerisch ist, was dann? Daher müsste ich zumindest kein Gewerbe anmelden.

Aber ich danke dir, dass du mich warnen wolltest, das ist echt lieb.

 
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