Geschrieben von Mickymouse am 19.09.2017, 22:10 Uhr |
Haftpflichtschaden-Nerv
Hallo zusammen, vielleicht kennt sich jemand aus,
Kurze Beschreibung des Sachverhalts: mein Sohn, 8 Jahre, ist auf dem Gehweg Rad gefahren, ich auf der Straße etwas dahinter. Er schaut nach hinten, kommt ins Straucheln, rutscht von der Bordsteinkante ab und fährt gegen ein dort parkendes Auto und verursacht einige unschöne Kratzer. Das Auto hat mit ca. 10 cm auf den Gehweg geragt, da es schräge Parkplätze sind. die Haftpflicht will momentan nicht dafür aufkommen, bearbeitet aber den Fall noch einmal.
Meine Frage: wenn mein Kind Schuld an dieser Beschädigung hat, was meiner Meinung nach so ist, dieses aber natürlich nicht mit Absicht getan hat, dann muss die Versicherung doch zahlen, oder?
Die machen mich ganz wirr mit ihren Anfragen. Und meiner Meinung nach unlogischen Dingen.
Also, falls ihr irgendwas dazu sagen könnt, würde mich freuen.
LG
Re: Haftpflichtschaden-Nerv
Antwort von Dreikindmama am 19.09.2017, 22:30 Uhr
Frag mal tiktak aus dem Omaforum, sie kennt sich mit Versicherungen aus.
Gruß
Sylvia
Re: Haftpflichtschaden-Nerv
Antwort von Helena83 am 19.09.2017, 23:16 Uhr
mir welcher Begründung denn??? Klar müssen die dafür aufkommen. Wie alt ist dein Sohn? Ganz wichtig wenn er unter 7 ist, dann musst du angeben, dass du die AufsichtspflichT verletzt hast.
Re: Haftpflichtschaden-Nerv
Antwort von Malefizz am 19.09.2017, 23:23 Uhr
Grundsätzlich sieht es für mich als Laie danach aus, als ob ihr als Eltern Schadensersatz leisten müsst:
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/urteil-kinder-haften-fuer-schaeden-an-parkenden-autos-1194407.html
Genaueres kann aber wohl nur ein Experte sagen.
Re: Haftpflichtschaden-Nerv
Antwort von Mickymouse am 19.09.2017, 23:28 Uhr
Er ist 8, sorry, hatte ich vergessen.
Nein, du hattest das Alter im AP erwähnt...
Antwort von Malefizz am 19.09.2017, 23:31 Uhr
Die andere Userin hat es aber wohl überlesen.
Re: Haftpflichtschaden-Nerv
Antwort von Helena83 am 20.09.2017, 6:39 Uhr
uuuups, sorry hatte ich wirklich überlesen. Also mir ist mal ein Mädchen in mein parkende Auto rein gefahren und der en Versicherung hat bezahlt.
Re: Haftpflichtschaden-Nerv
Antwort von lubasha am 20.09.2017, 7:12 Uhr
Dein Kind und du sind für den Schaden nicht haftbar, keiner von euch muss Zahlen. Aus diesem Grund will die Versicherung keinen Schadenersatz leisten. Der Fahrzeughalter kann versuchen es anzuklagen. Es gab mal Beschlüsse mit ja und nein, obwohl die mit nein in Mehrheit sind.....
Wenn ihr nichf zahlen musst, muss Versicherunf quasi nichts ersetzen und Fahrzeughalter bleibt auf dem Schaden sitzen (es sei denn, seine Vollkasko zahlt).
Manche Versicherungen übernehmen auch solche Schäden, für die die Kinder quasi nicht haftbar sind. Aber eben nicht alle.
Re: Haftpflichtschaden-Nerv
Antwort von Caot am 20.09.2017, 7:19 Uhr
Ab 8 Jahren sind Kinder eingeschränkt haftbar, egal ob Absicht oder nicht.
Ihr habt eine Versicherung. Wenn die nicht zahlt, dann sieht Sie Euch nicht in der Pflicht. Die prüfen das ja auch. Was ergäbe sich denn für ein Problem, wenn die Versicherung nicht zahlt?
Dann müsste der, dem der Schaden verursacht wurde, Euch verklagen. Hier holt man die Versicherung wieder ins Boot.
Re: Haftpflichtschaden-Nerv
Antwort von bea+Michelle am 20.09.2017, 7:49 Uhr
Man weiß es nicht. Der Freundin meines Neffens(sie fuhr auf der Hauptstr) ist ein 13 jähriger Radfahrer, der aus einer Seitenstraße gefegt kam,(war nicht sein erster Unfall dieser Art) über die Motorhaube "gerutscht". (Dem Jungen ist nichts passiert) Dem Auto schon. Die Versicherung zahlte nicht, (den genauen Wortlaut weiß ich leider nicht mehr, angebl. hat sie Schuld, aber was will man machen wenn da einer plötzlich aus einer Seitenstraße kommt, so schnell kann man dann auch nicht mehr bremsen.
Wenn sie Geld wollen, sind sie schnell da, aber wehe sie sollen bezahlen!
Re: Haftpflichtschaden-Nerv
Antwort von Tina2405 am 20.09.2017, 8:37 Uhr
Autos sind das größere Risiko und somit immer in der Schuld.
Fährt man nachts jemanden über den Haufen, der betrunken auf der Straße liegt, trägt auch der Autofahrer die Schuld.
Re: Haftpflichtschaden-Nerv
Antwort von bea+Michelle am 20.09.2017, 8:43 Uhr
Läuft einer auf der Autobahn, wird überfahren, auch da ist der Autofahrer schuld?
Re: Haftpflichtschaden-Nerv
Antwort von Tini_79 am 20.09.2017, 8:46 Uhr
Welche Haftpflicht meinst du?
Hast du eine private Haftpflichtversicherung,die deine Kinder einschließt? Ich hätte gedacht,diese zahlt das.
Es wird doch immer gesagt, dass Kinder eigentlich nicht haftbar zu machen sind,aber um "Ärger mit dem Nachbarn" zu vermeiden, sollte man eben eine private Haftpflichtversicherung haben.
Sonst Frau Bader im Rechtsforum?
Re: Haftpflichtschaden-Nerv
Antwort von Tini_79 am 20.09.2017, 8:51 Uhr
Naja, es gibt sicher ganz außergewöhnliche Fälle, bei denen dann der Autofahrer vielleicht keine Schuld bekommt.
Aber ein Anwalt sagte mir nach einem Unfall mal, "wenn der andere Verkehrsteilnehmer nicht quasi vom Himmel auf das Auto fällt, dann gibt es so gut wie immer eine Teilschuld".
Man muss eben ganz besondere Vorsicht walten lassen und alle noch so unwahrscheinliche Fälle einkalkulieren.
Re: Haftpflichtschaden-Nerv
Antwort von Mickymouse am 20.09.2017, 9:14 Uhr
Leider kann ich den Artikel nicht öffnen. Schade.
Aber Danke.
Re: Haftpflichtschaden-Nerv
Antwort von Mickymouse am 20.09.2017, 9:15 Uhr
Ja, anscheinend sind wir nicht haftbar. Aber warum erschließt sich mir nicht. Das Auto stand, mein Sohn ist versehentlich "reingefahren"...... wozu habe ich dann eine Versicherung?
LG
Re: Haftpflichtschaden-Nerv
Antwort von Mickymouse am 20.09.2017, 9:17 Uhr
Ein Priblem in dem Sinne ergibt sich für mich nicht. Ich dachte nur es wäre eindeutig, dass die Versucherung zahlt.
Und es ist immer blöd, wenn das nette Leute aus der Nachbarschaft trifft.
LG
Hier ist der reinkopierte Artikel aus der FAZ, von 2004
Antwort von Malefizz am 20.09.2017, 9:31 Uhr
Der Bundesgerichtshof hat die Haftung für Eltern von Kindern unter 10 Jahren ausgedehnt: Wenn die Kleinen ein parkendes Auto beschädigen, müssen die Eltern dafür aufkommen.
Auch Kinder im Alter von unter zehn Jahren haften für Schäden, die sie beim Spielen an parkenden Autos verursachen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe. Das Gericht stellte damit klar, daß eine gesetzliche Neuregelung, die Kinder bei Unfällen im fließenden Straßenverkehr von der Schadensersatzpflicht ausnimmt, nicht für den ruhenden Verkehr gilt. Nach dem im Juli 2002 in Kraft getretenen Gesetz sind Kinder zwischen sieben und zehn Jahren für von ihnen fahrlässig verursachte Verkehrsunfälle nicht haftbar, weil sie die besonderen Gefahren des Straßenverkehrs noch nicht erkennen können.
Diese Gesetzesänderung kann dem BGH zufolge aber nicht auf Schäden an parkenden Autos angewandt werden. Wenn Kinder in der Nähe von Autos spielten, seien sie im Gegensatz zum fließenden Verkehr keinen speziellen Gefahren ausgesetzt und in der Regel auch nicht durch die jeweilige Situation überfordert. Konkret wurden die Eltern von zwei neunjährigen Kinder zu Schadensersatz verurteilt.
Im ersten Fall war ein Mädchen mit seinem Fahrrad auf einem öffentlichen Parkplatz in Duisburg zwischen den dort parkenden Fahrzeugen hindurch gefahren. Sie verlor dabei das Gleichgewicht und stieß gegen das Auto des Klägers, der einen Schaden von 727 Euro geltend machte. Im zweiten Fall machte ein Neunjähriger zusammen mit anderen Kindern ein Wettrennen mit Kickboards auf der Straße. Dabei stürzte er und prallte mit dem Kickboard gegen ein ordnungsgemäß am Straßenrand geparktes Auto und verursachte einen Schaden von 1.900 Euro.
Re: Haftpflichtschaden-Nerv
Antwort von Hubbeldubbel am 20.09.2017, 9:35 Uhr
Kinder sind bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres deliktunfähig. Im Strafenverkehr gibt es erst eine Haftung ab 10 Jahren.
Keiner muss rechtlich zahlen. Ich würde es dennoch tun - bzw. wir haben das extra mit versichert, unsere Versicherung würde greifen.
@Hubbeldubbel
Antwort von Malefizz am 20.09.2017, 9:38 Uhr
Guckst du oben, den verlinkten Artikel. Der BGH sieht das bei "ruhendem Verkehr" offenbar anders.
Re: Haftpflichtschaden-Nerv
Antwort von Silene am 20.09.2017, 9:48 Uhr
Es gibt den Paragraphen 828 im BGB, wonach Kinder unter 10 Jahren bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug nicht schadensersatzpflichtig sind. Bei Unfällen mit fahrenden Autos ist das Kind daher nie haftbar, bei parkenden Autos gibt es dazu unterschiedliche Urteile, manchmal ist das Kind haftbar und manchmal nicht (z.B. wenn das Auto zu weit auf den Gehweg ragt). Wahrscheinlich fragt die Versicherung deshalb so genau nach. Es hängt halt immer vom Einzelfall ab.
@Malefizz
Antwort von Hubbeldubbel am 20.09.2017, 9:50 Uhr
Mir machts die Seite leider nicht auf. Da steht nur der Artikel ist vom 30.11.2004?
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/1-einfuehrung-b-kinderhaftung-im-strassenverkehr_idesk_PI17574_HI9224977.html
Du hast Recht, Unterscheidung... ruhender Verkehr ab Vollendung 7. Lebebsjahr.
Somit ist die Antwort umgedreht. Es sei denn es lief der Motor des Fahrzeugs :-)
Re: Hier ist der reinkopierte Artikel aus der FAZ, von 2004
Antwort von Mickymouse am 20.09.2017, 9:51 Uhr
Super. Danke.
Das wiederum würde ja bedeuten, die Haftpflicht muss zahlen.
Re: Hier ist der reinkopierte Artikel aus der FAZ, von 2004
Antwort von Malefizz am 20.09.2017, 9:57 Uhr
Wenn ihr eine Haftpflicht extra auch dafür habt, dann wahrscheinlich schon. Im Moment sehe ich es wie die Userin Silene, weiter unten... Die Versicherung will natürlich alles ganz genau abklären, denn zahlen wollen sie nur, wenn sie wirklich müssen.
Re: Haftpflichtschaden-Nerv
Antwort von Charo258 am 20.09.2017, 11:20 Uhr
Hey ich kann dir vielleicht weiterhelfen. Ich bin Schadenregulierer bei einer großen Versicherung. Die aktuelle Rechtssprechung sieht keine ersatzpflicht bei Kindern im Straßenverkehr unter 10 Jahren. Solange das BGB nicht geändert wird ist das für euch auch erstmal so. Die Standart private haftpflicht zahlt hier auch erstmal nicht. Es gibt haftpflichtprodukte bei denen du solche Schäden mitversichern kannst um z.b. Streit mit Freunden zu vermeiden. Dort gibt es höchstsummen von z.b. 5000 Euro. Dieser zusatz gilt auch nur wenn du das wirklich ausdrücklich willst. Ansonsten verteidigt dich deine Versicherung gegen den anspruchsteller. Das BGH Urteil kann derzeit nur helfen wenn der Gegner klagt und sich auf das Urteil beruft und das Gericht sich dann nach dem Urteil richtet. Gültiges Recht ist es ersrmal noch nicht
ich hab was rüber gebracht .....
Antwort von Caot am 20.09.2017, 11:50 Uhr
... hatten wir auch schon mal. Schäden wurde wegen zu jungem Alter abgelehnt. Ich bin dann mit einem Präsentkorb im Wert von 50 Euro rüber. Das war ok.
weil es ein Kind ist. Ich glaube die Grenze ist mit 12 Jahren.....
Antwort von Charlie+Lola am 20.09.2017, 12:09 Uhr
wir mussten "Kinder" extra mit reinversichern, dadurch stiegen die Beiträge.
Das läuft unter Pech gehabt solange du deine Aufsichtspflicht nicht verletzt, was du nicht getan hast.
Es sind halt Kinder.
lg
Re: Haftpflichtschaden-Nerv
Antwort von Hubbeldubbel am 20.09.2017, 13:00 Uhr
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/1-einfuehrung-b-kinderhaftung-im-strassenverkehr_idesk_PI17574_HI9224977.html
§828 Abs. 2 BGB unterscheidet nicht in fließenden und ruhenden Verkehr.
Somit keine Haftung per Gesetz im vorliegenden Fall. Der Geschädigte müsste klagen? Richtig verstanden?
Re: Haftpflichtschaden-Nerv
Antwort von Möhrchen am 20.09.2017, 13:02 Uhr
Hm...ihr hattet doch erst vor ca. 1 Monat einen ähnlichen Fall - oder ist das noch dieser Fall?
Re: Haftpflichtschaden-Nerv
Antwort von Mickymouse am 20.09.2017, 16:47 Uhr
Das ist dieser Fall
was heißt das?
Antwort von Mickymouse am 20.09.2017, 16:50 Uhr
Was heißt das, das BGH Urteil kann nur helfen wenn der Geschädigte klagt? Das hieße ja, sie müssten gegen mich direkt klagen oder?
Re: Haftpflichtschaden-Nerv
Antwort von Möhrchen am 20.09.2017, 17:12 Uhr
Der war doch geklärt?!
Re: Haftpflichtschaden-Nerv
Antwort von Danyshope am 20.09.2017, 18:30 Uhr
Wohl ja. Selbst wenn du im Dunkeln gegen was vorfährst, zB ein unbeleuchtetes Fahrzeug, trägt der Autofahrer die (Haupt-) Schuld. Er muss immer und zu jeder Situation ausreichend schnell bremsen können. Ausnahme, der andere trägt eine erhebliche Mitschuld. Aussage eines Richters.
In dem besagten Fall wäre IMO auch die Frage zu klären in wie weit der Fahrer nicht doch eine Mitschuld trägt. Scheinbar war ein teils des parkenden Autos ja auf dem Gehweg und wenn es da nicht hätte stehen dürften weil keine Parkfläche, könnte der deshalb Pech haben. Auch überragende Teile können da ein Problem sein. Hier meinen auch einige ihre Autos immer teils oder komplett auf dem Gehweg stellen zu müssen - ohne entsprechende Kennzeichnung darf dort aber kein cm Fahrzeug auf dem Gehweg sein. So die Aussage des Ordnungsamtes hier. Die bitten im übrigen um Fotos damit sie entsprechende Knöllchen verschicken können. Nur mal so nebenbei...
Re: Haftpflichtschaden-Nerv
Antwort von Mickymouse am 20.09.2017, 19:12 Uhr
Also falls du wirklich mich meintest..... Ich hatte beim ersten Mal gefragt, ob die familienhaftpflicht zahlt, auch wenn man getrennt lebt. (Was sie tut). Darum ging es, als ich das erste Mal wegen dieses Falles gefragt hatte.
Jetzt hat die Versicherung abgelehnt, Gegenpartei nimmt das nicht hin u d so weiter.... darum geht es jetzt.
LG