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Geschrieben von Fru am 12.04.2011, 19:06 Uhr

Hmm, was hält man davon?

Ich weiß zwar nicht worum es geht, aber wenn der Mandant auf Biegen und Brechen ne Klage einreichen will, dann kann er das schon machen, zur Not sucht er sich nen anderen Anwalt, so lange bis das irgendwer das Spiel mitmacht....

LG

 
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