Geschrieben von Anonymisiert am 18.05.2023, 21:21 Uhr |
Inobhutnahme durch das Kind beendet - Konsequenzen?
Guten Abend,
kennt sich jemand mit Inobhutnahme aus?
Zum Hintergrund: ich bin alleinerziehend, 3 Kinder, Vollzeitjob.
Während der Pandemie war es schwer für mich, Job und Homeschooling adäquat zu erledigen. Die Mittlere hatte den Anschluß verloren und schwänzt nun seit 2 Jahren übermäßig die Schule.
Nach Therapie, Elternberatung, Vorstellung in der Klinik, weitere Therapie, wurde eine Familienhilfe empfohlen. Auch die trage ich, kann ja nicht schaden.
Nun sagte vorgestern das Jüngste (angehender Teenager) in der Schule, dass es suizidgefärdet wäre und es zuhause nicht auszuhalten wäre.
Sofort folgte eine Nacht in der KJP und die sofortige Inobhutnahme durch das Jugendamt. Das Kind kam dann gestern Mittag eine Notfallstelle. (Warum man nicht wenigstens den Vater, der Kontakt hat, in Betracht gezogen hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Denn durch die "Familienhilfe" ist eben diese Mitarbeiterin ja genauestens mit unserer Familiensituation vertraut.)
So weit, so gut. Ich habe nicht widersprochen und auch der Mitarbeiterin gesagt, dass ich eben das mittragen werde, was das Kind für sich entscheidet.
Montag abend um 18 Uhr war ein erneuter Besuch seitens der Mitarbeiterin in der Einrichtung geplant. Ich hätte danach erfahren, wie es weitergeht.
Nun rief gestern die Notfallstelle an. Das Kind hätte Heimweh. Beim JA war niemand mehr zu erreichen - und ist es bis Montag auch nicht.
Aber die Erzieherin hat Rücksprache mit einer "erfahrenen" Kollegin und dem Familienhelfer gehalten und alle hätten zugestimmt, dass das Kind nach Hause dürfe. Natürlich habe ich es abgeholt. Abgesehen davon, dass es mein Kind ist, weiß ich auch nicht, wie mir im Nachgang eine Weigerung ausgelegt worden wäre.
Ich habe mir schriftlich geben lassen, dass das Kind den Wunsch nach Rückkehr nach Hause äußerte. Ich hatte mich nämlich bis dato an keinerlei Kontakt gehalten, auch nicht per WhatsApp, um es nicht zu beeinflussen.
Dennoch mache ich mir Gedanken, ob das nun alles rechtliche Konsequenzen für mich haben kann?
Zumindest gilt die Inobhutnahme ja bis Montag.
Zudem wundert mich ehrlicherweise die Herausgabe des Kindes, da ja lt. Schreiben das Kind zuhause gefährdet ist. Auch, dass keine Rücksprache mit dem Jugendamt gehalten wurde, denn der Familienhelfer ist vom einer externen Stelle nur durch das Jugendamt beauftragt.
Ich bin verwirrt.
Re: Inobhutnahme durch das Kind beendet - Konsequenzen?
Antwort von Anke768 am 18.05.2023, 21:25 Uhr
Ich würde mich da eher von einem Anwalt beraten lassen.
Vielleicht noch zur Info
Antwort von Anonymisiert am 18.05.2023, 21:25 Uhr
Genau die Geschichte mit Suizid und Fremdunterbringung hatte das Lieblingsfreundeskind meines Kindes letzte Woche in der Schule vorgebracht und ist seither auch in einer Notfallstelle.
Insofern bin ich, ehrlicherweise, von einem "Nachahmungseffekt" ausgegangen und war die ganze Zeit entspannt. Wenn auch überrascht.
Re: Inobhutnahme durch das Kind beendet - Konsequenzen?
Antwort von aeonflux am 18.05.2023, 21:29 Uhr
Hallo,
eine Herausgabe des Kindes, ohne Rücksprache mit dem JA, ist unüblich. Das hat aber eher für dich keine Konsequenzen, sondern ggfs. für die Einrichtung, die sich ums Kind kümmern sollte.
Alles Gute für euch und gute Besserung für dein Kind
Gruß Aeonflux
Re: Inobhutnahme durch das Kind beendet - Konsequenzen?
Antwort von Ruto am 18.05.2023, 21:45 Uhr
Das ist sehr ungewöhnlich in vielerlei Hinsicht. Zum Einen muss IMMER jemand vom Jugendamt erreichbar sein, zum Anderen darf nur das Jugendamt entscheiden, wann das Kind entlassen wird. Nicht dein Kind, nicht die Einrichtung, nicht du.
Für dich sollte es aber keine rechtlichen Konsequenzen haben, weil dir das Kind ja trotz Nachfrage ausgehändigt wurde.
Ich vermute - da es erfahrene Mitarbeiter*innen sind -, dass die Einrichtung einen guten Draht zum Jugendamt hat und das am Montag (oder wann auch immer sie jemand Zuständigen erreichen) zu euren Gunsten klären wird. Auch wenn die Verantwortung beim Jugendamt liegt, wird ja in der Praxis auf die Eindrücke und Empfehlungen der Mitarbeiter*innen in der Inobhutnahme gehört. Sprich: Wenn die deinen Sohn auch ohne Bestätigung durch das Amt entlassen, werden sie sich ihrer fachlichen Einschätzung sehr sicher sein.
Re: Inobhutnahme durch das Kind beendet - Konsequenzen?
Antwort von Pamo am 19.05.2023, 12:51 Uhr
Ich wünsche dem Kind, dir und deiner ganzen Familie alles Gute!
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