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von Kater Keks  am 28.06.2012, 21:04 Uhr

Interessante Ansicht.....

Ich habe vorhin mit meinem Mann über dieses Urteil vom LG Köln diskutiert, wo es darum geht, das eine Beschneidung bei Jungen aus religiösen Gründen unter Strafe gestellt werden kann....weil Körperverletzung!

Mein Mann meinte, das es richtig so ist denn die Würde und Unversehrtheit des Menschen wird in §1 und §2 des GG festgeschrieben......
Mein Mann hat nun die These aufgestellt, das....wenn man es ganz genau nimmt....selbst jedes Ohrlochstechen bei Kindern, die sich dagegen oder dafür noch nicht äußern können, eigentlich auch eine Körperverletzung darstellt und damit eine Straftat ist!

http://dejure.org/gesetze/StGB/223.html


Ich finde diese These eigentlich nicht falsch......

LG

 
7 Antworten:

Re: Interessante Ansicht.....

Antwort von Anny am 28.06.2012, 21:06 Uhr

finde ich richtig! Für mich ist es def. eine Körperverletzung, wenn das Kind sich nicht dazu äußern kann! Es ist auch nie ganz ohne Risiko zumal gerade das Ohrloch schießen nicht sehr hygienisch ist...

lg. Anny

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Re: Interessante Ansicht.....

Antwort von Princess01 am 28.06.2012, 21:07 Uhr

Hat er ja auch recht! Ein Kind sollte in der Lage sein, zu wissen was da gemacht wird.
Also Beschneidung nur wenn organisch unumgänglich und Ohrlöcher ab Grundschulalter oder noch später(wenn das Kind es will).

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ich stimme deinem mann zu!!! lg ot

Antwort von biggi71 am 28.06.2012, 21:08 Uhr

,

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Ja, da stimme ich auch Deinem Mann zu

Antwort von sojamama am 28.06.2012, 21:14 Uhr

Er hat recht, denn auch das Ohrlochstechen ist auch Körperverletzung. Das Kind kann sich nicht wehren und nicht viel dazu sagen, wenn es überhaupt schon reden kann.

Mir hat man auch Ohrlöcher geschossen, da war ich 4 oder so. Bis heute habe ich große Probleme. Es ging lange gut, mit goldenen Steckern oder Ringen.
Dann in der Pubertät wollte ich, wie alle anderen auch, Modeschmuck tragen. Das habe ich noch vertragen.
Mittlerweile geht nichts mehr, ich vertrage weder Gold noch Platin, Modeschmuck schon gar nicht mehr.

Habe nochmal stechen lassen, auch Ohr, aber ein wenig über den "alten" Löchern, hat auch nichts weiter gebracht... würde ich auch nieee mehr machen.

Und daher halte ich es genauso für Körperverletzung, was eben auch erst später üble Folgen haben kann.... wie man an mir sieht.

Beschneidung aus religösen Gründen ist nicht in Ordnung und gehört verboten. Beschneidung aus medizinischen Gründen ist okay, auch aus hygienischen Gründen, aber bei letzteren kann meist das Kind/der Mann selbst mitreden....

melli

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Deswegen

Antwort von Fru am 28.06.2012, 21:15 Uhr

unterschreibt man für jedes Tattoo und jedes Piercing, das es gemacht werden darf, weil es Körperverletzung ist...und man sonst die Möglichkeit hätte den Macher anzuzeigen...

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Re: Ja, da stimme ich auch Deinem Mann zu - ich auch

Antwort von TinaDA35 am 28.06.2012, 21:23 Uhr

!

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bei FB würd ich den gefällt Button drücken. ot LG

Antwort von Tana S. am 28.06.2012, 22:35 Uhr

ot

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