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von Kater Keks  am 28.06.2012, 21:04 Uhr

Interessante Ansicht.....

Ich habe vorhin mit meinem Mann über dieses Urteil vom LG Köln diskutiert, wo es darum geht, das eine Beschneidung bei Jungen aus religiösen Gründen unter Strafe gestellt werden kann....weil Körperverletzung!

Mein Mann meinte, das es richtig so ist denn die Würde und Unversehrtheit des Menschen wird in §1 und §2 des GG festgeschrieben......
Mein Mann hat nun die These aufgestellt, das....wenn man es ganz genau nimmt....selbst jedes Ohrlochstechen bei Kindern, die sich dagegen oder dafür noch nicht äußern können, eigentlich auch eine Körperverletzung darstellt und damit eine Straftat ist!

http://dejure.org/gesetze/StGB/223.html


Ich finde diese These eigentlich nicht falsch......

LG

 
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