von Kater Keks am 28.06.2012, 21:04 Uhr |
Interessante Ansicht.....
Ich habe vorhin mit meinem Mann über dieses Urteil vom LG Köln diskutiert, wo es darum geht, das eine Beschneidung bei Jungen aus religiösen Gründen unter Strafe gestellt werden kann....weil Körperverletzung!
Mein Mann meinte, das es richtig so ist denn die Würde und Unversehrtheit des Menschen wird in §1 und §2 des GG festgeschrieben......
Mein Mann hat nun die These aufgestellt, das....wenn man es ganz genau nimmt....selbst jedes Ohrlochstechen bei Kindern, die sich dagegen oder dafür noch nicht äußern können, eigentlich auch eine Körperverletzung darstellt und damit eine Straftat ist!
http://dejure.org/gesetze/StGB/223.html
Ich finde diese These eigentlich nicht falsch......
LG
- Interessante Ansicht..... - Kater Keks 28.06.12, 21:04
- Re: Interessante Ansicht..... - Anny 28.06.12, 21:06
- Re: Interessante Ansicht..... - Princess01 28.06.12, 21:07
- Deswegen - Fru 28.06.12, 21:15
- ich stimme deinem mann zu!!! lg ot - biggi71 28.06.12, 21:08
- Ja, da stimme ich auch Deinem Mann zu - sojamama 28.06.12, 21:14
- Re: Ja, da stimme ich auch Deinem Mann zu - ich auch - TinaDA35 28.06.12, 21:23
- bei FB würd ich den gefällt Button drücken. ot LG - Tana S. 28.06.12, 22:35
Die haben mich doch damals echt total vera... im Krankenhaus
KiWu und Gebirtstrauma noch mal...
Frage
Hummels!!!
Ich oute mich , ganz offiziell als....
Was kocht ihr morgen?
So, ich bereite mich jetzt mal psychisch und physisch auf das Spiel vor
Hab heute was geschenkt bekommen
Zwickmühle, wie würdet Ihr entscheiden?