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Geschrieben von Mamamaike am 05.11.2019, 16:36 Uhr

Interessehalber: Unterhaltspflicht

Hallo,

ich frage rein interessehalber.
Eine Freundin (TZ-Stelle) und ihr Lebensgefährte (arbeitslos, bekennend arbeitsunwillig) trennen sich und streben eine Wechsellösung an (Kind unter 2 alle 14 Tage am WE und einen Tag unter der Woche beim Vater). Ist sie ihm unterhaltspflichtig?

Viele Grüße

 
17 Antworten:

Re: Interessehalber: Unterhaltspflicht

Antwort von KindlicheKaiserin am 05.11.2019, 17:00 Uhr

Ich denke nicht.

Wir haben einen Freund (unverheiratet). Er hat seine Tochter von Donnerstag bis Montag Morgen.
Er muss der Kindesmutter vollen Unterhalt zahlen.

Er ist mal dagegen angegangen per Anwalt, aber das brachte nichts, da das Kind offiziell bei der Mutter lebt.

Reden wir vom Kindesunterhalt?
Oder sowas wie Ehegattenunterhalt?

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Re: Interessehalber: Unterhaltspflicht

Antwort von Schnegge89 am 05.11.2019, 17:07 Uhr

das ist doch aber eher das klassische Residenzmodell. kind wohnt bei Mutter und ist jedes 2. WE und einen Tag unter der Woche beim Vater. Also wäre hier doch rein theoretisch der Vater dem Kind und, solange das Kind unter 3 ist, im weiteren Sinne auch der Mutter unterhaltspflichtig.

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Re: Interessehalber: Unterhaltspflicht

Antwort von Mörchen17 am 05.11.2019, 17:10 Uhr

Wenn die beiden nicht verheiratet sind und das Kind den Lebensmittelpunkt bei der Mutter hat, ist die Frau dem Mann in keinem Fall unterhaltspflichtig.

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Re: Interessehalber: Unterhaltspflicht

Antwort von zwergchen84 am 05.11.2019, 18:03 Uhr

Nein! Warum? Das Kind lebt bei ihr zu 80% und daher bekommt er keinen Unterhalt.
Er jedoch müsste für das gemeinsame Kind zahlen, da er nicht arbeitet(arbeiten will), wird sie wohl UVG beantragen müssen.

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Re: Interessehalber: Unterhaltspflicht

Antwort von kügelchen12 am 05.11.2019, 18:19 Uhr

So pauschal kann man das nicht sagen. Das kommt auch auf das vorhandene Vermögen an. Auf die Arbeitslosigkeit des Mannes...

Meist kenne ich es so, dass das Kind das seinen Lebensmittelpunkt bei dem Elternteil hat, Unterhalt.

In meinem Bekanntenkreis wurde ein Vater (Hartz IV) zur Arbeit "genötigt" um der Mutter Unterhalt zahlen zu können. Andererseits hätte sonst die Mutter Vollzeit arbeiten müssen. Falls keine Kita gewünscht, hätte der Vater sich um das Kind kümmern müssen und hätte Unterhalt von der Mutter erhalten.

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Re: Interessehalber: Unterhaltspflicht

Antwort von kügelchen12 am 05.11.2019, 18:29 Uhr

Nanu, hat der mir einen Teil verschluckt.

dem Elternteil hat, Unterhalt bekommt. Aber in deinem Fall wovon soll er das bezahlen?

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Re: Interessehalber: Unterhaltspflicht

Antwort von kravallie am 05.11.2019, 19:12 Uhr

Nein.
Sie wäre dem mann u.u. zu betreuungsunterhalt verpflichtet, wenn das kind komplett bei ihm leben würde, sie nur das umgangsrecht ausüben würde und es keinen krippenplatz gäbe, der aber mittlerweilen einklagbar ist.
Dem kind gegenüber wäre sie in erster linie zu unterhalt verpflichtet. Um den zu leisten, hätte sie eine erhöhte erwerbsobliegenheit.
Die hat jetzt der mann.

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Re: Interessehalber: Unterhaltspflicht

Antwort von Felica am 05.11.2019, 19:32 Uhr

Beide Elternteile sind dem Kind gegenüber zu Unterhalt verpflichtet. Je nachdem was herauskommt kann es dann auch bei Wechselmodell passieren das einer mehr Kindes-Unterhalt zahlen muss wie der andere und die Differenz dann an den anderen auszahlen muss.

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Re: Interessehalber: Unterhaltspflicht

Antwort von Felica am 05.11.2019, 19:34 Uhr

Vergiss das, habe den einen satt verschludert

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Re: Interessehalber: Unterhaltspflicht

Antwort von Mamamaike am 05.11.2019, 21:02 Uhr

Danke für eure Antworten.
Mein Gefühl hat mir das auch so gesagt, aber juristisch habe ich dahingehend keine Ahnung.
Das mit dem Unterhalt hat eine andere Freundin angebracht, als wir überlegt haben, ob Freundin 1 Unterhaltsvorschuss beantragen sollte.

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Re: Interessehalber: Unterhaltspflicht

Antwort von kügelchen12 am 05.11.2019, 21:37 Uhr

Sei mir nicht böse, möchte nicht übergriffig werden, aber wenn er so gar keine Lust zum Arbeiten hat, bereits arbeits(suchend)los ist und kein Arbeitslosengeld bezieht. Das Kind unter 2 ist, war er breits vor 2 Jahren arbeitslos?

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@kügelchen

Antwort von kravallie am 06.11.2019, 9:32 Uhr

was genau wäre deine weitere frage, wenn die ap deine letzte frage mit "ja" beantworten würde?

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Re: Interessehalber: Unterhaltspflicht

Antwort von Mamamaike am 06.11.2019, 10:44 Uhr

Er war Student, hat aber mittlerweile seinen Abschluss.

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Re: @kügelchen

Antwort von Unify1241 am 06.11.2019, 12:07 Uhr

Warum man sich so einen Honk als Vater für ein Kind aussucht? Vielleicht?

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Re: Interessehalber: Unterhaltspflicht

Antwort von lubasha am 06.11.2019, 12:36 Uhr

ja.

bis die Scheidung ausgesprochen ist.
er hat Anspruch auf Ehegatenunterhalt.
und er muss nichts fürs Kind zahlen, solange sein Einkommen unter dem Selbstbehalt liegt

ist bei mir leider auch der Fall, obwohl Kinder immer bei mir sind

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Re: Interessehalber: Unterhaltspflicht

Antwort von Mörchen17 am 06.11.2019, 13:06 Uhr

Die beiden sind laut Eingangsposting NICHT miteinander verheiratet!

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Re: @kügelchen

Antwort von kravallie am 06.11.2019, 13:31 Uhr

bist du Kügelchen?

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