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Geschrieben von Steffi528 am 27.08.2012, 22:16 Uhr

Irgendwann werde ich das Suppen-Mutter-Grundgesetz zu Papier bringen

Gehfrei, oh ja, fein.

Das Widerspruchsverfahren kannst Du eigentlich nur hier über das rub einbringen. Du musst versuchen, den längsten Threat zu eröffnen. Wenn Du mehr als 20 Verfolger hast, hast Du zumindest eine Chance.
Mit der Sprungrevision überfragst Du mich gerade.
Ich dachte, das ginge immer nur eine Woche nach der Urteilsverkündigung und muss dann in siebenfacher Ausführung in die Unterforen eingebracht werden.

Du kannst aber Prozesskostenhilfe beantragen.

 
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