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Geschrieben von Steffi528 am 27.08.2012, 21:53 Uhr

Selbstverständlich

muss Du die Schultüte selbst basteln. das geht ganz klar aus dem SMGG § 45a, Absatz 2 hervor: Suppen-Mütter müssen die Schultüte selbst basteln und die Ergebnisse online stellen.
Desweiteren steht im SMGG § 754: Suppenmütter haben jeden dritten tag einen Suppen-Kuchen zu backen. Ob es sich um einen Suppen-Kuchen handelt entscheidet die Schwieger-Suppen-Mutter.

 
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