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Geschrieben von mozipan am 23.05.2015, 15:43 Uhr

Ja fsw hat recht. Der Nachweis muss regelmäßig neu erbracht werden.

Deine finanzielle Situation kann sich ja ändern und Verfahrenskostenhilfe ist wie Bafög, muss irgendwann zurückerstattet werden, sofern man denn dann entsprechendes Einkommen hat.

 
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