Geschrieben von mozipan am 23.05.2015, 15:43 Uhr |
Ja fsw hat recht. Der Nachweis muss regelmäßig neu erbracht werden.
Deine finanzielle Situation kann sich ja ändern und Verfahrenskostenhilfe ist wie Bafög, muss irgendwann zurückerstattet werden, sofern man denn dann entsprechendes Einkommen hat.
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- Frage an die länger Geschiedenen die Verfahrensbeikostenhilfe hatten - MamavonLucas 23.05.15, 15:12
- Re: Frage an die länger Geschiedenen die Verfahrensbeikostenhilfe hatten - fsw 23.05.15, 15:24
- Ja fsw hat recht. Der Nachweis muss regelmäßig neu erbracht werden. - mozipan 23.05.15, 15:43
- Re: Ja fsw hat recht. Der Nachweis muss regelmäßig neu erbracht werden. - mozipan 23.05.15, 15:45
- Re: Frage an die länger Geschiedenen die Verfahrensbeikostenhilfe hatten - magicduck 23.05.15, 17:04
- stellt sich die Frage was ist deutlich mehr. - MamavonLucas 23.05.15, 18:52
- Ja fsw hat recht. Der Nachweis muss regelmäßig neu erbracht werden. - mozipan 23.05.15, 15:43
- Re: Frage an die länger Geschiedenen die Verfahrensbeikostenhilfe hatten - fsw 23.05.15, 15:24
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