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Geschrieben von Assen08 am 16.01.2021, 13:32 Uhr

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Ich glaube, die Vollmacht muss vorher bei der Bank formell abgegeben wurden, mit Aufnahme der aktuellen Persos usw.
gewisse Sachen kann man nichtmal mit dieser Vollmacht klären.

Kann sie in der Woche nicht einmal in der Geschäftsstelle anrufen? Geld kann man zur Not ja auch mit einem Auszahlschein erstmal abheben.

 
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