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Geschrieben von Schru am 16.01.2021, 15:07 Uhr

@Wolfsrau : Da geb ich Dir wiederum Recht...

Manchmal schlägt die Liebe zu den ( erwachsenen) Kindern schon seltsame Kapriolen.
Als ich Leitung unserer Führerscheinstelle war, hat mich auch mal ein Vater angerufen,dessen (volljähriger) Sohn an einer Nachschulung teilnehmen musste, und die Frist von 3 Monaten, bis wann die Schulung absolviert werden muss, 3 Wochen später ablief. Der Vater meldete sich am Telefon tatsächlich mit dem ZUSATZ "Gerichtsvollzieher" und erklärte mir dann, dass sein Sohn es leider nicht mehr schafft, die Nachschulung zu machen,weil er es die letzten Wochen verbummelt hatte,sich anzumelden und nun nach Griechenland in Urlaub fährt und daher die Deadline nicht einhalten kann. Der Vater verlangte allen Ernstes von mir, dass ich das als außergewöhnlichen Grund anerkenne und Sohnemann die Frist verlängere.

Mein Vater hätte da im Leben nicht für mich angerufen. Vielmehr hätte ich noch einen Satz heiße Ohren bekommen, dafür, dass ich
a) ne Nachschulung brauche und b) die Frist verbummelt habe

 
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