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Geschrieben von Berlin! am 24.02.2020, 8:24 Uhr

Kommt drauf an

Es kommt ein wenig darauf an, ob der Fremdenverkehrsverein Dein Vertragspartner ist oder nur der Vermittler. Und was in den AGB des Fremdenverkehrsvereins steht. Oft treten die nur quasi als Mittler auf, bieten eine Plattform für die Wohnungen, vermieten aber nicht selbst.

Die AGB des Vermieters, die Du bekommen hast, können nur dann gelten, wenn Du sie vor Vertragsschluss kanntest oder kennen konntest. Und da kommt es wieder darauf an, mit wem Du einen vertrag geschlossen hast. Und wann.

Was Du tun kannst:
Schriftlich (per Email reicht, wenn das der übliche Kommunikationsweg ist) den Rücktritt vom Vertrag erklären. Nicht kündigen oder widerrufen oder sowas, ganz deutlich RÜCKTRITT. Das hat etwas mit den unterschiedlichen Folgen von Kündigung und Rücktritt zu tun. Ein Widerrufsrecht wie sonst bei im Internet geschlossenen vertragen gibt es bei solchen Buchungen leider nicht.

Mehr kann ich Dir gerade nicht raten, weil ich die genauen Umstände nicht kenne und die AGBs auch nicht. Aber gerne PN, wenn Du willst.

 
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