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Geschrieben von Pamo am 27.10.2012, 17:16 Uhr

Nochmal zur Heirat ?

Der KV kann dann auch ohne Sorgerecht ein Veto einlegen, wenn das Kind bisher SEINEN Nachnamen hatte. Wenn das Kind den Nachnamen der Mutter hat und der KV kein Sorgerecht, dann hat er keine Handhabe.

 
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