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Geschrieben von Elchkäfer am 14.03.2020, 7:00 Uhr

Notfallgruppen Kindergarten

Das stimmt leider nicht für alle Länder.

Bayern hat es so geregelt, dass es nur gilt wenn beide Eltern in wichtigen Berufen tätig sind.

In Rheinland-Pfalz hingegen heißt es bisher: "Für Kinder, bei denen Bedarf für eine Betreuung besteht, wird eine Notfallbetreuung eingerichtet."
Die Eltern werden zwar gebeten, aber bisher ist's nicht eingeschränkt. Eine Gymnasial-Lehrerin aus meiner Familie hat gesagt, gestern war dringlichstes Problem der Eltern, dass jeweils ihr Kind doch noch weiter in diese Notbetreuung geht.

 
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