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von Mutti69  am 16.07.2019, 10:49 Uhr

Ob er es darf ist ja ergal, er tut es halt...

Es haben ja schon mehrere geschrieben, es könnte hilfreich sein in den Mietvertrag zu schauen (den Hinweis von Felica finde ich aber richtig, deutsches Rechtsempfinden taugt da rein gar nichts).

Aber auch das studieren des Mietvertrages und der AGB wird dir voraussichtlich nicht helfen, denn entweder steht da gar nichts drin oder es steht drin er darf es oder er darf es nicht! Toll, DU willst aber, dass er es in jedem Fall lässt und ER hat angekündigt, dass er es weiter tun wird.

Dein Anliegen ist es "den Urlaub zu retten". Ich würde daher versuchen über "die bekannte Gesellschaft, über die gebucht wurde und die für die Region bekannt ist", eine Vermittlung zu erzielen. Vielleicht können die Einfluss auf den Vermieter nehmen. Vielleicht sollte man das schriftlich machen, falls man im Nachgang belegen muss, dass ein qualitätsmindernder Mangel vorgelegen hat (und Schadensersatz beanspruchen möchte)...vielleicht sollte man das auch schon in den Raum stellen. Außerdem würde ich dokumentieren wann er in der Wohnung war und was er dort getan hat (Vorher-Nachher-Foto).

 
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