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Geschrieben von Mamamia68 am 12.06.2012, 13:53 Uhr

Schau mal hier

http://www.radschlag-info.de/schule_rechtstipps.html

Aich hier mal ein Auszug

Wie sind die Kinder bei Unfällen versichert?
Gegen Unfälle bei Schulausflügen sind alle Schülerinnen und Schüler in der gesetzlichen Schülerunfallversicherung gemäß § 2 Abs. 1 Ziffer 8b SGB VII versichert. Bei genehmigten Schulausflügen sind Lehrkräfte im Beamtenverhältnis durch die beamtenrechtliche Unfallfürsorge geschützt; Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis oder mit stundenweiser Beschäftigung sind gemäß § 2 Abs. 1 Ziffer 1 SGB VII in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Letzteres gilt auch für andere Begleitpersonen, denen zur Wahrnehmung von Beaufsichtigungsaufgaben eine Dienstreisegenehmigung erteilt worden ist.

LG

 
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