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Geschrieben von Erzangie am 04.09.2012, 21:36 Uhr

schon drollig...

...ER geht in Haft, wenn SEIN KIND etwas zu essen braucht und er das nicht bezahlen will. Ist doch richtig so! Eigentlich *lach*

Aber das Gesetz sieht das so nicht vor, auch das Insolvenzgesetz nicht. Während der Inso ist er gezwungen, seinen laufenden Verpflichtungen nachzukommen und keine neuen Schulden zu machen. Das heißt, wenn er keinen Unterhalt zahlt, häuft er Schulden an, das darf er nicht, weil er sonst seine Restschuldbefreiung gefährdet (also nicht nach sechs Jahren schuldenfrei ist, egal wie hoch die Summe vorher war).

Das einzige, was ihm da hilft, ist halt UNTERHALT zu zahlen. Wo ist das Problem? Wenn er nicht leistungsfähig ist, weist er das dem Jugendamt nach und gut ist --> keine Schulden. Wenn er es nicht nachweisen kann, ist er leistungsfähig --> zahlen. So oder so muss euer Kind etwas zu essen haben und ER muss dafür sorgen. Das hat NIX mit Insolvenz zu tun.

Dass er dich das unterschreiben lassen will, kann ich mir gut vorstellen. GEHT ABER NICHT, du kannst nicht für das Kind auf Unterhalt verzichten, dazu hast du gesetzlich kein Recht. Lass ihn einfach auflaufen, informieren muss ER sich, nicht du. Unterschreibe einfach nix und geh deinen Weg.

Lass dich nicht verrückt machen. Hat er dich immer schon emotional erpresst?

 
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