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Geschrieben von Hellchen77 am 22.10.2014, 14:22 Uhr

Selbstkündigung nach Elternzeit ohne Sperrfrist ???

Ich habe damals einen Aufhebungsvertrag mit meinem Arbeitgeber gemacht. Er schrieb darin das er mich in den Betreuungszeiten meines Kinds nicht beschäftigen kann. War damals noch 8-12 Uhr. Gab keine Probs beim Arbeitsamt.

 
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