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Geschrieben von dkteufelchen am 16.04.2015, 20:56 Uhr

Sonderurlaub Todesfall

ich weiß nicht genau, ob das verwandtschaft 1. grades ist, dann ja, alles andere sind meiner meinung nach kann bestimmungen.
das personalbüro, buchhaltung oder betriebsrat sind da die besseren ansprechpartner, weil sowas auch betriebsintern geregelt werden kann.

herzliches beileid.

 
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