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Geschrieben von Anna3Mama am 22.01.2020, 19:59 Uhr

Umfrage am alle mit 1 !!!! Teenie

Wo steht denn im Gesetz, dass Du eine Aufsichtspflicht in der Form hast, dass Dein 14-jähriges Kind bzw lt. JuSchG "Jugendliche" nicht eine Nacht allein zuhause bleiben darf?

Wenn Du den Nachbarn Bescheid gibst und Dein Kind genug Ansprechpartner in der nächsten Nähe hat, kommst Du rein rechtlich Deiner Aufsichtspflicht nach. Insofern Dein Kind vertrauenswürdig ist. Ein kleiner Rambo, der ständig zündelt oder eine 15jährige, die ständig mit Feuerwerkskörpern experimentiert muss besser "beaufsichtigt" werden.
So lese ich das aus der Rechtssprechung heraus.

 
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